Projektdurchführung- und Abschluss

Info für alle Projektträger*innen 2025: Bitte reichen Sie Ihre Abschlussunterlagen bis zum 31.12.2025 ein. Für noch nicht beendete Projekte gilt: Bitte die Abschlussunterlagen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Projekts einreichen.  

Mittelabruf
Bitte rufen Sie die beantragten und bewilligten Mittel so ab, dass diese nicht länger als sechs Wochen auf Ihrem Konto liegen. Sie können also entweder in Vorleistung gehen oder die Mittel entsprechend anrufen. Das Formular für den Mittelabruf finden Sie hier.

Bitte reichen Sie mit dem Mittelabruf auch die folgenden Unterlagen ein, sonst können die Mittel nicht abgerufen werden:
Antrag 
Empfangsunterlagen
Freistellungsbescheid 
Teilnehmenden-Listen
Honorarvereinbarung (optional: wenn Honorare gezahlt werden)
Rechnung (optional)
Vergabedokumentation (optional – bei Einzelposten von mehr als 1.000,00 €)
Projektdurchführung- und Abschluss
Jetzt geht es an die Durchführung Ihres Projekts. Dabei gilt es einiges zu bedenken.  

Am wichtigsten: Haben Sie Freude dabei! 

Am zweitwichtigsten: Sie müssen nachweisen, dass Sie die Mittel, also das Geld, mit dem Sie Ihr Projekt durchführen, angemessen verwenden. Bitte reichen Sie Ihre Abschlussunterlagen vier Wochen nach Abschluss Ihres Projekts ein.

Was soll in den Abschlussbericht?
Hier beschreiben Sie kurz Ihr Projekt – beziehen Sie sich bitte auf Ihren Projektantrag.
Was haben Sie gemacht, mit wem und wie haben Sie Ihr Projekt durchgeführt? Wie viele Menschen haben teilgenommen? Waren sie engagiert bei der Sache oder hätten Sie sich mehr Enthusiasmus gewünscht? Haben Sie Rückmeldungen bekommen? Wie waren die? Was lief gut, was nicht so gut?
Was würden Sie anders machen? Was ist Ihr Fazit aus dem Projekt?
Stimmte die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden mit der
geplanten Anzahl aus dem Antrag überein? Wenn nicht, waren es mehr oder weniger Teilnehmende und was waren die 
Gründe dafür?
Wenn Sie Ihr Projekt mit Kooperationspartner*innen durchgeführt haben:
Wie war die Zusammenarbeit? Wird Kooperation nach dem
Projekt fortgesetzt? 

Was darf abgerechnet werden?

Alle Posten des Feinfinanzplans, also etwa Honorare für Referent*innen/Anbieter*innen von Workshops/politische Bildner*innen – hier die Vorlage für eine entsprechende Honorarvereinbarung – Reisekosten und Unterkunft (Merkblatt Reisekosten, Stand Februar 2024) bei auswärtigen Referent*innen oder Arbeitsmaterialen, die Sie für das Projekt benötigen. Bewirtungskosten sind grundsätzlich nicht förderfähig. Wenn Sie allerdings eine Tagesveranstaltung durchführen, kann die Bewirtung der Teilnehmenden in einem angemessenen Rahmen (kein Alkohol!) anerkannt werden.

Was darf nicht abgerechnet werden? 

Mieten eigener Räumlichkeiten, Personalcatering, Anfahrtskosten für Teilnehmende, alkoholische Getränke, Pfandbeträge und Kosten für Tüten, Baumaßnahmen, Personalkosten von fest angestellten Personen, Anschaffung oder Herstellung von Gegenständen über 800 Euro, Tankrechnungen, Spenden, Sach- und Geldpreise (z.B. für Tombola), nicht projektbezogene Ausgaben.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Honorarvereinbarungen und Vergabedokumentation sowie zum Projektabschluss. Die entsprechenden Unterlagen (z.B. Abschlussbericht, Belegliste, Teilnehmendenliste) finden Sie unter „Downloads“.