
Info für alle Projektträger*innen 2024: Bitte reichen Sie Ihre Abschlussunterlagen bis zum 31. März 2025 ein (verlängert vom 31. Januar 2025). Projektdurchführung- und Abschluss
Jetzt geht es an die Durchführung Ihres Projekts. Dabei gilt es einiges zu bedenken.
Am wichtigsten: Haben Sie Freude dabei!
Am zweitwichtigsten: Sie müssen nachweisen, dass Sie die Mittel, also das Geld, mit dem Sie Ihr Projekt durchführen, angemessen verwenden. Bitte reichen Sie Ihre Abschlussunterlagen vier Wochen nach Abschluss Ihres Projekts ein.
Was darf abgerechnet werden?
Alle Posten des Feinfinanzplans, also etwa Honorare für Referent*innen/Anbieter*innen von Workshops/politische Bildner*innen – hier die Vorlage für eine entsprechende Honorarvereinbarung – Reisekosten und Unterkunft (Merkblatt Reisekosten, Stand Februar 2024) bei auswärtigen Referent*innen oder Arbeitsmaterialen, die Sie für das Projekt benötigen. Bewirtungskosten sind grundsätzlich nicht förderfähig. Wenn Sie allerdings eine Tagesveranstaltung durchführen, kann die Bewirtung der Teilnehmenden in einem angemessenen Rahmen (kein Alkohol!) anerkannt werden.
Was darf nicht abgerechnet werden?
Mieten eigener Räumlichkeiten, Personalcatering, Anfahrtskosten für Teilnehmende, alkoholische Getränke, Pfandbeträge und Kosten für Tüten, Baumaßnahmen, Personalkosten von fest angestellten Personen, Anschaffung oder Herstellung von Gegenständen über 800 Euro, Tankrechnungen, Spenden, Sach- und Geldpreise (z.B. für Tombola), nicht projektbezogene Ausgaben.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Honorarvereinbarungen und Vergabedokumentation sowie dem Projektabschluss.